Antrag der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen zum Großen Weserbogen

Die Stadtverwaltung wird beauftragt ausdrücklich vor dem Verkauf der Campinganlage „Großer Weserbogen“ folgende Punkte zu beachten/ umzusetzen:

  1. Die Nutzung der Rundwanderwege (A7 und A8) um den Südlichen See für die Öffentlichkeit zu erhalten und durch Eintragung eines Wegerechts (Grundbuchsicherung) auf dem Areal des Campingplatzes sicherzustellen.
  2. Die Badeanstalt im Bereich des Campingplatzes soll der Öffentlichkeit weiterhin zugänglich sein. Dieses ist ebenfalls vertraglich zu sichern.
  3. Den Verkauf des Sees aus dem Vertrag herauszunehmen. Falls dies nicht möglich sein sollte, soll das Sperrwerk auf den neuen Eigentümer übertragen werden.
  4. Spaziergängern ist die Möglichkeit zu schaffen, das Seeufer an mehreren Punkten betreten zu dürfen.
  5. Der Stadt Porta Westfalica ist ein Vorkaufsrecht vertraglich einzuräumen (evtl. Weiterverkauf)
  6. Die im Rahmenplan Großer Weserbogen ausgewiesene Sondernutzungsfläche „Campingplatz“ im südlichen Bereich neben dem Parkplatz zurückzunehmen.
  7. Den Bebauungsplan 4.1 „Campingplatzanlage am Südlichen See“ so zu ändern, dass nur bis zu einem Drittel der Campingplatzfläche überbaut werden darf.

Punkt 6. und 7. sollen im nächsten Ausschuss für Planung und Umweltschutz am 03.02.2020 beraten werden, wobei Punkt 5. als Beschlussvorlage und Punkt 6. im Sinne einer Absichtserklärung der Politik gegenüber dem Käufer beraten werden. Die anderen Punkte sind dem HFA vorzutragen.

Begründung:

In Bezug auf den bevorstehenden Verkauf und der Änderung des Bebauungsplanes im Bereich Campinganlage Großer Weserbogen haben sich die Fraktionen noch einmal eingehend mit den vorhandenen Plänen und Gegebenheiten vor Ort beschäftigt. Dabei sind uns, auch im Hinblick auf einen eventuellen Weiterverkauf, einige Punkte aufgefallen, die aus unserer Sicht vor einem Verkauf dringend rechtskräftig festgemacht werden müssen. Bereits an anderen Stellen in Porta, wo öffentliche und private Interessen aufeinander stoßen, gibt es Probleme die sich durch eine konsequente rechtliche Regelung im Vorfeld vielleicht hätten vermeiden lassen. Wir betonen hier ausdrücklich, dass es sich bei den genannten Punkten, um Forderungen der Bürger*innen vor Ort handelt, die den derzeitigen Status Quo erhalten möchten.

dieser Lageplan ist von der Stadt Porta Westfalica erstellt

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