Antwort des Ausschusses auf die Petition zur Öffnung des Wolfschlucht-Weges

Antwort des Ausschusses auf die Petition zur Öffnung des Wolfschlucht-Weges

Ihre Eingabe vom 29.05.2020, eingegangen am 08.06.2020

Sehr geehrter Herr Rahnenführer Mitglied des Rates,

der Petitionsausschuss hat Ihr Vorbringen in seiner Sitzung vom 24.11.2020 beraten. Ich gebe Ihnen hiermit aus dem Sitzungsprotokoll den gefassten Beschluss zur Kenntnis:


Der Petitionsausschuss hat sich über die Sach- und Rechtslage informiert und die Eingabe zum Anlass genommen, einen Erörterungstermin gem. Art. 41a der Landesverfassung durchzuführen. Dabei konnte der derzeit für die Öffentlichkeit gesperrte Wanderweg teilweise in Augenschein genommen werden.

Auch im Rahmen des Erörterungstermins wurde deutlich, dass die Sperrung des Wanderwegs von den Bürgern vor Ort als unverhältnismäßig empfunden wird. Der Petitionsausschuss nimmt zur Kenntnis, dass trotz intensiver Diskussion auf der Seite der verantwortlichen Behörden keine Bewegung hin zu einer Lösung des Konfliktes abseits von der vollständigen Sperrung des Weges erkennbar war. Hier sollten aus Sicht des Petitionsausschusses Spielräume, wie eine zeitlich begrenzte Freigabe des Weges je nach Jahreszeit oder das einzelne entfernen besonders gefährlicher Bäume um die Situation einer sog. ,,waldtypischen Gefahrenlage“ anzunähern, stärker erwogen werden.

Daher ist es nötig, weitere Sachaufklärung in Bezug auf die tatsächlich bestehende Gefahren zu leisten und die gewonnen Fakten dem Rat der Stadt und der Bürgerschaft vor Ort zugänglich zu machen. Der Petitionsausschuss schlägt daher vor, auch aufgrund der von allen Beteiligten angeführten Dynamik der Entwicklungen in Folge der sehr trockenen Jahre seit Erstellung des ersten Gutachtens 2018, eine aktuelle Begutachtung der Gefahrensituation vor Ort vornehmen zu lassen.

Der Petitionsausschuss bittet die Landesregierung (Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz – MULNV) darüber hinaus zu berichten, ob vergleichbare bzw. ähnlich gelagerte Fälle von Vollsperrungen von Wanderwegen in Nordrhein-Westfalen bekannt sind, um der Wahrnehmung der Bürger, an dieser Stelle werde signifikant rigoroser und letztlich überzogen gehandelt, begegnen zu können.

Der Petitionsausschuss begrüßt grundsätzlich das Ansinnen, durch derartige Wildnisentwicklungsgebiete einen Beitrag zum Natur-, Arten- und Klimaschutz zu erreichen. Um die notwendige Akzeptanz dieses Instruments bei der Bevölkerung zu befördern, sollten diese Gebiete aber vor allem an landschaftlich markanten und historisch gewachsenen Wanderwegen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.

Der Petitionsausschuss gibt zu bedenken, dass bei dem Ortstermin deutliche Spuren des „wilden“ Betretens und Befahrens des Weges und der angrenzenden Gebiete festgestellt werden konnten. Hier wäre zu überlegen, ob bei einer dauerhaften Sperrung und dem so entstehenden ungeregelten Eintritt der Besucher und Freizeitnutzer in den Wald (auch quer vom und zum Weg) das Naturschutzziel nicht stärker gefährdet wird, als mit einer gezielten Führung der Personen auf dem Wanderweg und einer entsprechenden erläuternden Beschilderung.

Als weitere Kompromisslösung bittet der Petitionsausschuss die Landesregierung (MULNV) zu prüfen, ob andere bestehende Wanderwege durch das Gebiet als Ersatzroute für den gesperrten Wanderweg einfacher und für den Schutzzweck des Gebietes verträglicher ertüchtigt werden könnten.

Sollte die Bearbeitung Ihrer Petition länger gedauert haben, bitte ich um Verständnis. Bei der großen Zahl von Bitten und Beschwerden ließ sich die Verzögerung leider nicht vermeiden. Mit freundlichen Grüßen

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