APU beschließt Änderungsverfahren
Planänderungsverfahren für das Gelände des ehemaligen Gemeinschaftkraftwerks Veltheim beschlossen.
In der 2. Sitzung des Ausschusses für Planung und Umweltschutz wurde der notwendige Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des ehemaligen Gemeinschaftkraftwerkes Veltheim gefasst. Der Beschluss zur Änderung des Regionalplans wurde bereits am 25. Juni 2018 gefasst. Die Bürgerbeteiligung ist hierfür bereits durchgeführt worden. Unter anderem wurde von der Öffentlichkeit sowie vom Wasserbeschaffungsverband Veltheim die Sorge über die mögliche Errichtung einer Biogasanlage geäußert.
Der Aufstellungsbeschluss konnte im Beteiligungsportal der Bezirksregierung Detmold eingesehen werden (Der Link ist nicht mehr Gültig). Die entgültigen politischen Weichen werden am 11.03.2019 um 10:00 Uhr in der 51. Sitzung der Kommission für Regionalplanung, Wissenschaft und Forschung, sowie am 18.03.2019 um 10:00 Uhr in der 64. Sitzung des Regionalrates getroffen. Hier können auch die geäußerten Hinweise und Bedenken eingesehen werden. In diesen Vorlagen sind auch einige Hinweise zur Beachtung an die Stadt Porta Westfalica enthalten.
Die Verwaltung der Stadt Porta Westfalica ist nun von der Politik beauftragt worden, die Öffentlichkeit, die zuständigen Behörden sowie den zuständigen Bezirksausschuss V Eisbergen/Lohfeld/Veltheim für die Änderung des Flächennutzungsplans zu beteiligen.
Aufgrund von Hinweisen der SPD wird auch der Bezirksausschuss VI, Möllbergen beteiligt, und die Verwaltung wird prüfen, ob der Betrieb von Biogasanlagen ausgeschlossen werden kann.
Nach Betriebseinstellung des Gemeinschaftskraftwerkes Veltheim im
Jahr 2015 wird eine Umnutzung des Standortes angestrebt. Aktuell ist die
Fläche im Regionalplan als Bereich speziell für Kraftwerke und
einschlägige Nebenbetriebe beschrieben. Eine Wiederaufnahme des
Betriebes ist aufgrund der energiepolitischen Rahmenbedingungen des
Landes NRW jedoch nicht mehr beabsichtigt. Um den Standort künftig mit
einer neuen Nutzung versehen zu können, wird im Regionalplan die 35.
Änderung des Regionalplanes durchgeführt. Ziel ist es zum einen den
Standort zur Energiegewinnung im nördlichen Teilbereich zu erhalten, und
zum anderen den von der anlagen-und zweckgebundenen Funktion geprägten
Bereich in einen allgemeinen Gewerbe-und Industriebereich (GIB)
umzuwandeln. Der Teilbereich südlich der Bahnstrecke soll als Freifläche
zur landwirtschaftlichen Nutzung und landschaftsorientierten Erholung
gesichert werden. Laut Aussage der Verwaltung ist das Festival „Umsonst
und Draußen“ davon nicht eingeschränkt. Die nun eingeleitete
Flächennutzungsplanänderung folgt den landesplanerischen Vorgaben des
Regionalplanes und ermöglicht die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit
detaillierteren Festsetzungen der gewerblichen Nutzungen.
Vom APU wurde heute einstimmig beschlossen, die Flächenplanänderung einzuleiten.
Wir werden an dieser Stelle weiter über das Änderungsverfahren berichten.
In der folgenden Liste sind die Links zur Beschlussvorlage der Stadt Porta Westfalica zu finden:
- Porta Westfalica: Link zur Plandarstellung
- Porta Westfalica: Link zur Beschlussvorlage
- Link zur 2. Sitzung des Ausschusses für Planung und Umweltschutz
In der folgenden Liste sind die Links zur Beschlussvorlage des Regionalrat zu finden:
Planvorschlag der Verwaltung: